Willkommen beim Deutschen Städtebaupreis 2018

Die Bewerbungsphase des Deutschen Städtebaupreises 2018 ist nun abgeschlossen. Vielen Dank für Ihre zahlreichen Einreichungen. Die Nominierungen werden im Rahmen der Preisverleihung öffentlich bekannt gegeben.


Seit fast 40 Jahren dient der mit insgesamt 25.000 € dotierte Deutsche Städtebaupreis der Förderung einer zukunftsweisenden Planungs- und Stadtbaukultur. Er wird ausgelobt von der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) und von der Wüstenrot Stiftung gefördert.
Mit dem Deutschen Städtebaupreis werden städtebauliche Projekte prämiert, die sich durch nachhaltige und innovative Beiträge zur Stadtbaukultur auszeichnen. Dabei sollen die Projekte den aktuellen Anforderungen an zeitgemäße Lebensformen ebenso Rechnung tragen wie den Herausforderungen an die Gestaltung des öffentlichen Raums, dem sparsamen Ressourcenverbrauch sowie den Verpflichtungen gegenüber der Orts- und Stadtbildpflege.

Der parallel zum Städtebaupreis ausgelobte Sonderpreis dient der Akzentuierung besonders dringlicher Handlungsfelder im Städtebau und in der Stadtplanung. Das Thema des Sonderpreises 2018 lautet „Orte der Bildung und Kultur im städtebaulichen Kontext“.

In Referenz zum „European Year of Cultural Heritage2018“ ist die Auslobung des Deutschen Städtebaupreises als Sharing Heritage-Projekt gelistet.

Bis zum 15. April 2018 haben sich freischaffende und angestellte Planerinnen und Planer sowie öffentliche und private Planungsträger um die Preise beworben. Bekanntgabe der prämierten Projekte und Preisverleihung erfolgt nach dem Oscar-Prinzip am 27. September 2018 in Mainz.

Einladung und Programm Deutscher Städtebaupreis 2018
Liste für Hotelkontingente


Auslobung 2018

Preiskategorien
Der Städtebaupreis ist mit 15.000€ dotiert. Der Sonderpreis ist mit 5.000€ ausgestattet. Sie werden in der Regel ungeteilt vergeben. Außerdem werden bis zu fünf Auszeichnungen vergeben, die mit jeweils 1.000€ dotiert sind . Als vierte Kategorie werden Belobigungen ausgesprochen.

Die Vergabe der Preise, der Auszeichnun­gen sowie der Belobigungen erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Preisträger/innen, die Ausgezeichneten sowie die Belobigten erhalten als Zeichen der besonderen Anerkennung eine Urkunde im Rahmen einer Festveranstaltung am 27. September 2018 in Mainz.

Die Preisträger jeder Kategorie sowie alle weiteren eingereichten Arbeiten werden der Öffentlichkeit im Rahmen einer bundesweiten Wanderausstellung und einer Do­kumentation präsentiert.

Arbeiten, die für den Städtebaupreis eingereicht werden, aber nicht zur Prämierung gelangen, können – in einem fortgeschrittenen Stadium der Realisierung – erneut vorgelegt werden, sofern deren Realisierung zum Zeitpunkt der erneuten Einreichung nicht länger als fünf Jahre vor dem Tag der Einreichung zurückliegt.

Städtebaupreis 2018
Für den Städtebaupreis können städtebauliche Projekte eingereicht werden, die nach dem 1. Januar 2013 für Orte in der Bundesrepublik Deutschland realisiert worden sind (nicht länger als fünf Jahre). Konzeption und Entwurf können weiter zurückliegen. Teilrealisierte Projekte können eingereicht werden, soweit es möglich ist, von den realisierten Abschnitten auf das Ganze zu schließen.

Die Projekte werden nach ihrer stadtfunktionalen, stadträumlichen, sozialen und architektonischen Qualität bewertet und auch, inwieweit das eingereichte Projekt der Verbesserung der stadträumlichen, der stadtfunktionalen sowie architektonischen Qualität des Gebiets zugunsten der dort wohnenden und arbeitenden Menschen dient. Den Projekten sollen integrierte Konzepte und beispielhafte Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren zugrunde liegen, da auch der Prozess einer gelungenen Kooperation bewertet wird.

Sonderpreis 2018
Der parallel zum Städtebaupreis ausgelobte Sonderpreis dient der Akzentuierung besonders dringlicher Handlungsfelder im Städtebau und in der Stadtplanung.

Das Thema des Sonderpreises 2018 lautet: "Orte der Bildung und Kultur im städtebaulichen Kontext".
Im Zeichen des Europäischen Kulturerbe-Jahres 2018 „Sharing Heritage“ ist der Sonderpreis dem Umgang mit städtebaulichen Ensembles aus den vier Jahrzehnten nach 1949 gewidmet. In beiden deutschen Staaten gewann die Stärkung von Bildung und Kultur als Grundlage gesellschaftlicher Entwicklung wachsende Bedeutung und gab der Stadtentwicklung wichtige Impulse. Die Wissensgesellschaft des digitalen Zeitalters stellt zukunftsweisende Aufgaben räumlicher Gestaltung und technischer Innovation. Dies erfordert künftig eine hohe Sensibilität für die Qualitäten und Potentiale des Bestands. Erwartet wird die Einsendung von Projekten und Konzepten, die zeigen, wie bestehende städtebauliche Ensembles für Bildung und Kultur beispielsweise durch bessere funktionale Vernetzung, urbane Integration, Verkehrs- und Freiraumplanung neue Wege zur Vermittlung von Wissen und kultureller Partizipation im Strukturwandel anbieten können.
Einzureichende Unterlagen
Bis zum 15. April 2018 (Poststempel) können sich freischaffende und angestellte Stadtplaner/innen, Architekten/innen, Landschaftsarchitekten/innen sowie öffentliche und private Planungsträger um die Preise bewerben.

Jeder Bewerber muss sein Projekt unter www.staedtebaupreis.de registrieren. Für jede eingereichte Arbeit ist eine separate Anmeldung vorzunehmen.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Bewerbungsbogen (online)
  • Projektbeschreibung
    • für den Städtebaupreis: einschließlich der planungs-, bau- und bodenrechtlichen Gegebenheiten, der kommunalpolitischen Umsetzung, des bürgerschaftlichen Engagements sowie des finanziellen Rahmens des Projektes
    • für den Sonderpreis: Aussagen zum Umgang mit dem stadträumlichen Kontext, ggf. der historischen Substanz, dem finanziellen Rahmen sowie den am Projekt Beteiligten und unterschiedlichen Formen des bürgerschaftlichen Engagements
  • Fotos des realisierten Projektes
  • Luftbild
  • Lageplan mit Angabe des Maßstabs und Kennzeichnung der Fotostandorte
  • Grundrisse, Ansichten und Schnitte (mit Maßstabsangabe), sowie erläuternde Per­spektiven oder Isometrien
  • (für den Städtebaupreis zusätzlich) gefaltete Pläne im Maßstab 1:2.000 / 1:1.000 / 1:500
Optional einzureichen:
  • Liberoblatt mit freien Darstellungen
Die Bewerbungsunterlagen müssen als Ausdruck (DIN A4 oder DIN A3) UND als PC-fähige PDF-Datei vorgelegt werden. Der Ausdruck muss per Post geschickt werden. Die Datei kann per E-Mail oder auf einer CD per Post ein­gereicht werden. Alle Bilddaten müssen mindestens eine Bildgröße von 10 x 15cm bei 300 dpi Druckauflösung auf­weisen sowie mit Nennung des Urhebers im Dateinamen versehen werden.

Die Einreichung von darüber hinaus gehen­den Unterlagen, Modellen o.ä. ist möglich, geschieht aber auf Risiko und Kosten des Einsenders. Haftung bei Verlust von Unter­lagen kann die Ausloberin nicht überneh­men. Die Unterlagen verbleiben bei der Ausloberin.

Urheberschaft: Alle Teilnehmer/innen erklären sich durch ihre Beteiligung am Verfahren mit dem In­halt und den Bestimmungen der Auslobung einverstanden. Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer bzw. die Bewerbergemein­schaft im Besitz des alleinigen oder ge­meinsamen uneingeschränkten Urheber­rechts der Wettbewerbsarbeit sind. Durch ihre Beteiligung am Verfahren erteilen die Teilnehmer/innen ihre Zustimmung zur weiteren Bearbeitung auf Grundlage der Auslobung, zur Ausstellung ihrer Arbeiten und zur Publikation in einer Dokumentati­on und in sonstigen Veröffentlichungen der Ausloberin ohne Vergütung und stellen das dafür erforderliche Material kostenlos und frei von Rechten Dritter zur Verfügung. Aus der Veröffentlichung ausgewählter Beiträge sind keine Honorarforderungen ableitbar. Die Teilnehmer erklären, dass sie zur Durch­führung dieses Auftrages / der Erklärung be­rechtigt und in der Lage sind.

Jury
Die Jury setzt sich aus fünf bis sieben Mitgliedern zusammensetzen. Der Jury gehören fachlich qualifizierte Mitglieder aus folgenden Tätigkeits-/Berufsfeldern an:

  • ein in wirtschaftlichen und soziologischen Fragen in besonderer Weise erfahrenes Mitglied
  • ein Mitglied, das durch Ausbildung und ausgeübte Tätigkeit als freischaffender Stadtplaner über besondere Qualifikationen im Bereich der Stadtplanung verfügt
  • ein Mitglied aus der planenden Verwaltung bzw. Kommune
  • ein Mitglied, das durch Ausbildung oder ausgeübte Tätigkeit über besondere Qualifikationen auf dem Gebiet der Denkmals- bzw. Stadtbildpflege verfügt sowie
  • weitere Mitglieder, die eine anerkannte Fachexpertise im Bereich Städtebau und/oder Architektur vorweisen.
Die Jury trifft in ihrer ersten Sitzung unter allen eingereichten Bewerbungen eine Vorauswahl. Es wird erwartet, dass die eingereichten Materialien ein vollständiges Bild des Projekts im örtlichen Kontext vermitteln und die besonderen Wesenszüge und Intentionen der Arbeit erkennbar werden lassen.

Über die Objekte und Projekte, die aufgrund einer ersten Beurteilungsrunde in eine engere Wahl aufgenommen wurde, werden sich Mitglieder der Jury durch eine Ortsbesichtigung im Sommer 2018 einen Eindruck verschaffen. Im Anschluss an die Besichtigungen nominiert die Jury in einer zweiten Sitzung diejenigen Bewerbungen, denen sie den Städtebaupreis 2018 bzw. den Sonderpreis 2018, die Auszeichnungen sowie die Belobigungen zuerkennen wird.
Preisverleihung
Die Bekanntgabe der Preisträger und die Preisverleihung erfolgt nach dem Oscar-Prinzip am 27. September 2018 in Mainz.

Die Preisverleihung findet in Verbindung mit einem Symposium statt, das dem Thema des Sonderpreises gewidmet ist und aktuelle Bezüge zwischen Städtebau und gesellschaftlichem Wandel thematisiert. Dabei werden die Verbindungen zwischen Politik, Planung und Ausbildung herausgearbeitet. Das Symposium wird von der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung unter Leitung eines Wissenschaftlichen Beirats vorbereitet.

Die prämierten Arbeiten werden gemeinsam mit den Vorträgen und Diskussionen im Rahmen des Symposiums in einer Publikation dokumentiert und verbreitet.

Jury 2018

  • Juryvorsitzende:   Prof. Undine Giseke, Technische Universität Berlin
  • Dr. Thomas Drachenberg, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
  • Dr. Stefan Krämer, Wüstenrot Stiftung, Ludwigsburg
  • Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk, Präsidentin DASL, München
  • Prof. Ansgar Schulz, Schulz und Schulz Leipzig/Technische Universität Dortmund
  • Prof. Dr. Christina Simon-Philipp, Hochschule für Technik Stuttgart
  • Prof. Martin zur Nedden, Difu, Berlin

Ständiger Gast für den Wissenschaftlichen Beirat

  • Prof. Dr.-Ing. Werner Durth, TU Darmstadt

Termine DSP 2018

  • 01. Dezember 2017

    Auslobung
  • 15. April 2018

    Einsendeschluss (Datum des Poststempels)
  • Mitte Mai 2018

    1. Jurysitzung
  • Juni/ Juli 2018

    Sichtung und Bereisung der Projekte
  • August 2018

    2. Jurysitzung
  • 27. September 2018

    Fachsymposium, Preisverleihung und Ausstellungseröffnung in Mainz