Willkommen beim Deutschen Städtebaupreis 2020

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Auslobung 2020

Seit 40 Jahren dient der mit insgesamt 25.000 € dotierte Deutsche Städtebaupreis der Förderung einer zukunftsweisenden Planungs- und Stadtbaukultur. Er wird ausgelobt von der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) und von der Wüstenrot Stiftung gefördert.

Mit dem Deutschen Städtebaupreis werden städtebauliche Projekte prämiert, die sich durch nachhaltige und innovative Beiträge zur Stadtbaukultur auszeichnen. Dabei sollen die Projekte den aktuellen Anforderungen an zeitgemäße Lebensformen ebenso Rechnung tragen wie den Herausforderungen an die Gestaltung des öffentlichen Raums, dem sparsamen Ressourcenverbrauch sowie den Verpflichtungen gegenüber der Orts- und Stadtbildpflege.

Der parallel zum Städtebaupreis ausgelobte Sonderpreis dient der Akzentuierung besonders dringlicher Handlungsfelder im Städtebau und in der Stadtplanung. Das Thema des Sonderpreises 2020 lautet: "Städtebau revisited: Preise – Praxis – Perspektiven".

Symposium & Preisverleihung

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Die Vergabe der Preise, der Auszeichnungen sowie der Belobigungen erfolgt im Rahmen einer Festveranstaltung am 23. April 2021 in der Akademie der Künste am Pariser Platz in Berlin . Die Preisverleihung findet in Verbindung mit einem Symposium statt, das dem Thema des Sonderpreises "Städtebau revisited: Preise – Praxis – Perspektiven" gewidmet ist.

Programm Deutscher Städtebaupreis 2020 in Berlin →

Pressemitteilung Nominierungen für DSP 2020 →

 
Preiskategorien
Der Städtebaupreis ist mit 15.000€ dotiert. Der Sonderpreis ist mit 5.000€ ausgestattet. Sie werden in der Regel ungeteilt vergeben. Außerdem werden bis zu fünf Auszeichnungen vergeben, die mit jeweils 1.000€ dotiert sind. Als vierte Kategorie werden Belobigungen ausgesprochen.

Die Vergabe der Preise, der Auszeichnungen sowie der Belobigungen erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Preisträger/innen, die Ausgezeichneten sowie die Belobigten erhalten als Zeichen der besonderen Anerkennung eine Urkunde im Rahmen einer Festveranstaltung am 23. April 2021 in der Akademie der Künste (Pariser Platz) in Berlin.

Die Preisträger jeder Kategorie sowie alle weiteren eingereichten Arbeiten werden der Öffentlichkeit im Rahmen einer bundesweiten Wanderausstellung und einer Dokumentation präsentiert.

Arbeiten, die für den Städtebaupreis eingereicht werden, aber nicht zur Prämierung gelangen, können – in einem fortgeschrittenen Stadium der Realisierung – erneut vorgelegt werden, sofern deren Realisierung zum Zeitpunkt der erneuten Einreichung nicht länger als fünf Jahre vor dem Tag der Einreichung zurückliegt.
Städtebaupreis 2020
Für den Städtebaupreis können städtebauliche Projekte eingereicht werden, die nach dem 1. Januar 2015 für Orte in der Bundesrepublik Deutschland realisiert worden sind (nicht länger als fünf Jahre). Konzeption und Entwurf können weiter zurückliegen. Teilrealisierte Projekte können eingereicht werden, soweit es möglich ist, von den realisierten Abschnitten auf das Ganze zu schließen.

Die Projekte werden nach ihrer stadtfunktionalen, stadträumlichen, sozialen und architektonischen Qualität bewertet und auch, inwieweit das eingereichte Projekt der Verbesserung der stadträumlichen, der stadtfunktionalen sowie architektonischen Qualität des Gebiets zugunsten der dort wohnenden und arbeitenden Menschen dient. Den Projekten sollen integrierte Konzepte und beispielhafte Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren zugrunde liegen, da auch der Prozess einer gelungenen Kooperation bewertet wird.
Sonderpreis 2020
Der parallel zum Städtebaupreis ausgelobte Sonderpreis dient der Akzentuierung besonders dringlicher Handlungsfelder im Städtebau und in der Stadtplanung. Das Thema des Sonderpreises 2020 lautet: Städtebau revisited: Preise – Praxis – Perspektiven

Seit 1980 gehört der Deutsche Städtebaupreis zu den wichtigsten bundesweiten Wettbewerben. Er ist ein verlässlicher Seismograf der Wandlungen und Tendenzen des Städtebaus in der Bundesrepublik Deutschland.
Aus Anlass des 40-jährigen Jubiläums des Deutschen Städtebaupreises widmet sich der Sonderpreis 2020 Beiträgen, die zwischen 1980 und 2010 mit Preisen und Auszeichnungen gewürdigt wurden. Die Projekte werden gesichtet, bewertet und der Sonderpreis 2020 an einige dieser Beiträge verliehen. Dadurch wird im Rückblick über den Zeitraum einer Generation ein Panorama der damals als herausragend betrachteten Leistungen deutschen Städtebaus präsentiert. Gleichzeitig wird unter der Frage der Nachhaltigkeit die stets geforderte „Alltagstauglichkeit“ u. a. durch Ortsbegehungen der engeren Wahl erneut auf den Prüfstand gestellt: Wie haben sich die Projekte im Laufe der Jahrzehnte bewährt? Welchen Wandel haben sie baulich-räumlich sowie im Gebrauch und Bewusstsein der Nutzer erfahren?
Jury
Juryvorsitzende:   Prof. Dr. Christina Simon-Philipp, Hochschule für Technik Stuttgart
Prof. Undine Giseke, Technische Universität Berlin
Prof. Dr. Markus Harzenetter, Landesamtes für Denkmalpflege Hessen, Wiesbaden
Dr. Stefan Krämer, Wüstenrot Stiftung, Ludwigsburg
Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk, Präsidentin DASL, München
Dipl.-Ing. Jórunn Ragnarsdóttir, LRO Lederer Ragnarsdóttir Oei, Stuttgart
Dipl.-Ing. Verena Schmidt, Teleinternetcafe Architektur und Urbanismus, Berlin
 
Ständiger Gast für den Wissenschaftlichen Beirat
Prof. Dr.-Ing. Werner Durth, Darmstadt
 
Die Jury setzt sich aus fünf bis sieben Mitgliedern zusammensetzen. Der Jury gehören fachlich qualifizierte Mitglieder aus folgenden Tätigkeits-/Berufsfeldern an:
• ein in wirtschaftlichen und soziologischen Fragen in besonderer Weise erfahrenes Mitglied
• ein Mitglied, das durch Ausbildung und ausgeübte Tätigkeit als freischaffender Stadtplaner über besondere Qualifikationen im Bereich der Stadtplanung verfügt
• ein Mitglied aus der planenden Verwaltung bzw. Kommune
• ein Mitglied, das durch Ausbildung oder ausgeübte Tätigkeit über besondere Qualifikationen auf dem Gebiet der Denkmals- bzw. Stadtbildpflege verfügt sowie
• weitere Mitglieder, die eine anerkannte Fachexpertise im Bereich Städtebau und/oder Architektur vorweisen.
 
Die Jury trifft in ihrer ersten Sitzung unter allen eingereichten Bewerbungen eine Vorauswahl. Es wird erwartet, dass die eingereichten Materialien ein vollständiges Bild des Projekts im örtlichen Kontext vermitteln und die besonderen Wesenszüge und Intentionen der Arbeit erkennbar werden lassen.
 
Über die Objekte und Projekte, die aufgrund einer ersten Beurteilungsrunde in eine engere Wahl aufgenommen wurden, werden sich Mitglieder der Jury durch eine Ortsbesichtigung einen Eindruck verschaffen. Im Anschluss an die Besichtigungen nominiert die Jury in einer zweiten Sitzung diejenigen Bewerbungen, denen sie den Städtebaupreis 2020 bzw. den Sonderpreis 2020, die Auszeichnungen sowie die Belobigungen zuerkennen wird.
Symposium und Preisverleihung
23. April 2021 in der Akademie der Künste (Pariser Platz) in Berlin

Der Eintritt ist frei. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor.

Bekanntgabe und Preisverleihung erfolgt nach dem Oscar-Prinzip.

Die Preisverleihung findet in Verbindung mit einem Symposium statt, das dem Thema des Sonderpreises gewidmet ist und aktu­elle Bezüge zwischen Städtebau und ge­sellschaftlichem Wandel thematisiert. Dabei werden die Verbindungen zwischen Politik, Planung und Ausbildung heraus­gearbeitet. Das Symposium wird von der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung unter Leitung eines Wis­senschaftlichen Beirats vorbereitet.

Die prämierten Arbeiten werden gemein­sam mit den Vorträgen und Diskussionen im Rahmen des Symposiums in einer Pub­likation „STADT BAUEN“ dokumentiert und verbreitet.

  • 01. Dezember 2019

    Auslobung
  • 31. Mai 2020

    verlängerter Einsendeschluss (Datum des Poststempels)
  • Ende November 2020

    1. Jurysitzung
  • Dezember 2020 / Januar 2021

    Sichtung und Bereisung der Projekte aus der engeren Wahl
  • Mitte Februar 2021

    2. Jurysitzung
  • 23. April 2021

    Fachsymposium und Preisverleihung in der Akademie der Künste (Pariser Platz) in Berlin