Deutscher Städtebaupreis 2023
Auslobung
Seit über 40 Jahren dient der mit insgesamt 25.000 € dotierte Deutsche Städtebaupreis der Förderung einer zukunftsweisenden Planungs- und Stadtbaukultur. Er wird ausgelobt von der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) und von der Wüstenrot Stiftung gefördert.
Mit dem Städtebaupreis werden städtebauliche Projekte prämiert, die sich durch nachhaltige und innovative Beiträge zur Stadtbaukultur auszeichnen. Dabei sollen die Projekte den aktuellen Anforderungen an zeitgemäße Lebensformen ebenso Rechnung tragen wie den Herausforderungen an die Gestaltung des öffentlichen Raums, dem sparsamen Ressourcenverbrauch sowie den Verpflichtungen gegenüber der Orts- und Stadtbildpflege. Der parallel zum Städtebaupreis ausgelobte Sonderpreis dient der Akzentuierung besonders dringlicher Handlungsfelder im Städtebau und in der Stadtplanung. Das Thema des Sonderpreises 2023 lautete: "Klimaanpassung gestalten".
Der Städtebaupreis 2023 und der Sonderpreis „Klimaanpassung gestalten“ wurden am 26. Mai 2023 in einer hybriden Preisverleihung in der Akademie der Künste am Pariser Platz verliehen.
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Der Städtebaupreis ist mit 15.000€ dotiert. Der Sonderpreis ist mit 5.000€ ausgestattet. Sie werden in der Regel ungeteilt vergeben. Außerdem werden bis zu fünf Auszeichnungen vergeben, die mit jeweils 1.000€ dotiert sind. Als vierte Kategorie werden Belobigungen ausgesprochen.
Die Vergabe der Preise, der Auszeichnungen sowie der Belobigungen erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Preisträger/innen, die Ausgezeichneten sowie die Belobigten erhalten als Zeichen der besonderen Anerkennung eine Urkunde im Rahmen einer Festveranstaltung am 26. Mai 2023 in der Akademie der Künste (am Pariser Platz) in Berlin.
Die Preisträger jeder Kategorie sowie alle weiteren eingereichten Arbeiten werden der Öffentlichkeit im Rahmen einer bundesweiten Wanderausstellung und einer Dokumentation präsentiert.
Arbeiten, die für den Städtebaupreis eingereicht werden, aber nicht zur Prämierung gelangen, können – in einem fortgeschrittenen Stadium der Realisierung – erneut vorgelegt werden, sofern deren Realisierung zum Zeitpunkt der erneuten Einreichung nicht länger als fünf Jahre vor dem Tag der Einreichung zurückliegt.
Für den Städtebaupreis können städtebauliche Projekte eingereicht werden, die nach dem 1. Januar 2017 für Orte in der Bundesrepublik Deutschland realisiert worden sind (nicht länger als fünf Jahre). Konzeption und Entwurf können weiter zurückliegen. Teilrealisierte Projekte können eingereicht werden, soweit es möglich ist, von den realisierten Abschnitten auf das Ganze zu schließen.
Die Projekte werden nach ihrer stadtfunktionalen, stadträumlichen, sozialen und architektonischen Qualität bewertet und auch, inwieweit das eingereichte Projekt der Verbesserung der stadträumlichen, der stadtfunktionalen sowie architektonischen Qualität des Gebiets zugunsten der dort wohnenden und arbeitenden Menschen dient. Den Projekten sollen integrierte Konzepte und beispielhafte Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren zugrunde liegen, da auch der Prozess einer gelungenen Kooperation bewertet wird.
Der parallel zum Städtebaupreis ausgelobte Sonderpreis dient der Akzentuierung besonders dringlicher Handlungsfelder im Städtebau und in der Stadtplanung.
Das Thema des Sonderpreises 2023 lautete: "Klimaanpassung gestalten".
Der Klimawandel fordert den Städtebau heraus: wir stehen vor der drängenden Aufgabe, die Kommunen als sozial-ökologische Systeme konsequent und kompromisslos an die Belastungen des Klimawandels anzupassen, nicht zuletzt, um die Lebensqualität zu sichern. Die Stadtentwicklung spielt eine maßgebliche Rolle bei der Erreichung der Klimaschutzziele. Mit diesem Sonderpreis werden daher städtebauliche Projekte und umsetzungsorientierte Planwerke gesucht, die einen besonders beispielhaften, zukunftsweisenden oder auch experimentellen Beitrag zur Anpassung der Kommunen, ihrer Stadtteile und Quartiere an den Klimawandel leisten.
Es geht um die Transformation des Gebäudebestands und Freiraums auf allen Maßstabsebenen. Adressiert wird zugleich die Frage, welche (neuen) Verfahren, Instrumente und Kooperationen für diese nachhaltigen Transformationsprozesse erforderlich und aussichtsreich sind. Die Stadt als demokratisches Gebilde und gestalteter Raum steht dabei im Mittelpunkt.
Willkommen sind ambitionierte und innovative Einreichungen mit konzeptionellen Beiträgen, aber auch bereits umgesetzte oder in Realisierung befindliche städtebauliche/ freiraumplanerische Projekte. Bewertet wird die Entschlossenheit und Kreativität der Konzepte und Projekte sowie die Gestaltungsqualität und ökologische Wertigkeit im Hinblick auf ihren Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel.
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Juryvorsitzende: Marie-Theres Okresek, bauchplan ).( landschaftsarchitekten und stadtplaner
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Prof. Dr. Thomas Drachenberg, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
- Prof. Dr. (Univ.Florenz) Elisabeth Merk, Präsidentin DASL, München
- Dipl.-Ing. Jórunn Ragnarsdóttir, LRO Lederer Ragnarsdóttir Oei, Stuttgart
- PD Dr. Anja Reichert-Schick, Wüstenrotstiftung, Ludwigsburg
- Dipl.-Ing. Verena Schmidt, Teleinternetcafe Architektur und Urbanismus, Berlin
- Dipl.-Ing. Tim von Winning, Bürgermeister für Stadtentwicklung, Bau und Umwelt in Ulm
Ständiger Gast für den Wissenschaftlichen Beirat
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Prof. Dr. Christina Simon-Philipp, Hochschule für Technik Stuttgart
Die Jury setzt sich aus fünf bis sieben Mitgliedern zusammensetzen. Der Jury gehören fachlich qualifizierte Mitglieder aus folgenden Tätigkeits-/Berufsfeldern an:
- ein in wirtschaftlichen und soziologischen Fragen in besonderer Weise erfahrenes Mitglied
- ein Mitglied, das durch Ausbildung und ausgeübte Tätigkeit als freischaffender Stadtplaner über besondere Qualifikationen im Bereich der Stadtplanung verfügt
- ein Mitglied aus der planenden Verwaltung bzw. Kommune
- ein Mitglied, das durch Ausbildung oder ausgeübte Tätigkeit über besondere Qualifikationen auf dem Gebiet der Denkmals- bzw. Stadtbildpflege verfügt sowie
- weitere Mitglieder, die eine anerkannte Fachexpertise im Bereich Städtebau und/oder Architektur vorweisen.
Die Jury trifft in ihrer ersten Sitzung unter allen eingereichten Bewerbungen eine Vorauswahl. Es wird erwartet, dass die eingereichten Materialien ein vollständiges Bild des Projekts im örtlichen Kontext vermitteln und die besonderen Wesenszüge und Intentionen der Arbeit erkennbar werden lassen.
Über die Objekte und Projekte, die aufgrund einer ersten Beurteilungsrunde in eine engere Wahl aufgenommen wurde, werden sich Mitglieder der Jury durch eine Ortsbesichtigung im Herbst/Winter 2022 einen Eindruck verschaffen. Im Anschluss an die Besichtigungen nominiert die Jury in einer zweiten Sitzung diejenigen Bewerbungen, denen sie den Städtebaupreis 2023 bzw. den Sonderpreis 2023, die Auszeichnungen sowie die Belobigungen zuerkennen wird.
Städtebaupreis 2023
Auszeichnungen im Städtebaupreis
Belobigungen im Städtebaupreis
Sonderpreis 2023
Belobigungen im Sonderpreis